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   VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20   

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VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20 (https://dejure.org/2020,36405)
VG Freiburg, Entscheidung vom 04.11.2020 - 4 K 3452/20 (https://dejure.org/2020,36405)
VG Freiburg, Entscheidung vom 04. November 2020 - 4 K 3452/20 (https://dejure.org/2020,36405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 CoronaVQuarV BW 4 vom 17.10.2020, § 4 Abs 6 CoronaVQuarV BW 4 vom 17.10.2020, Art 6 GG
    Corona-Krise; Befreiung von der Absonderungspflicht nach Einreise aus der Schweiz; Baden-Würrtembergische CoronaVQuarV BW 4, Fassung v. 17.10.2020

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Freiburg, 14.05.2020 - 4 K 1621/20

    Ermächtigungsgrundlage im Sinne des Art. 80 Abs. 1 GG für den Erlass der

    Auszug aus VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20
    Bei summarischer Betrachtung bestehen gegen die Rechtmäßigkeit der CoronaVO EQT keine grundsätzlichen Bedenken (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.07.2020 - 1 S 1792/20 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 14.05.2020 - 4 K 1621/20 -, juris).

    "Zuständige Behörde" in diesem Sinne ist hier die Antragsgegnerin als Ortspolizeibehörde (vgl. § 5 CoronaVO EQT, § 1 Abs. 6 IfSGZuStV BW, § 62 Abs. 4 Satz 1, § 66 Abs. 2 PolG), da Absonderungen und Ausnahmen hiervon nach § 30 IfSG bei Ein- und Rückreisenden nicht von der Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 6a IfSGZuStV erfasst werden (vgl. auch die Verordnungsermächtigung in § 17 CoronaVO; VG Freiburg, Beschl. 14.05.2020 - 4 K 1621/20 -, juris Rn. 21 ff.).

    Denn das legitime Ziel der Verordnung, eine weitere Verbreitung des Virus durch den Einreisenden zu verhindern, wäre dann erreicht (vgl. allgemein zu Ausnahmen von einem generellen Verbot zur Abwehr einer abstrakten Gefahr, BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 6 C 44.16 -, juris Rn. 34; VG Freiburg, Beschl. v. 28.04.2020 - 4 K 1509/20 -, juris Rn. 20; Beschl. 14.05.2020 - 4 K 1621/20 -, juris Rn. 40).

    Denn die Möglichkeit, dass auch andere Länder (ähnlich wirksame oder sogar strengere) Schutzmaßnahmen ergreifen, denen der Einreisende zuvor ggf. unterlag, hatte der Verordnungsgeber im Blick, so dass sich daraus kein atypischer Fall ergibt (vgl. VG Dresden, Beschl. v. 05.05.2020 - 6 L 294/20 -, juris Rn. 18; VG Freiburg, Beschl. v. 28.04.2020 - 4 K 1509/20 -, juris Rn. 21; Beschl. 14.05.2020 - 4 K 1621/20 -, juris Rn. 41).

    Eine Reduzierung des Streitwerts im Verfahrend des vorläufigen Rechtsschutzes unterbleibt hier wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache (VG Freiburg, Beschl. v. 28.04.2020 - 4 K 1509/20 -, juris Rn. 27, m.w.N.; Beschl. 14.05.2020 - 4 K 1621/20 -, juris Rn. 44).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 1 S 1792/20

    Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; Einstufung der Türkei als

    Auszug aus VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20
    Bei summarischer Betrachtung bestehen gegen die Rechtmäßigkeit der CoronaVO EQT keine grundsätzlichen Bedenken (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.07.2020 - 1 S 1792/20 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 14.05.2020 - 4 K 1621/20 -, juris).

    Da aber gerade in einem Zugabteil der zur Vermeidung einer Infektion erforderliche Mindestabstand von 1, 5 bis 2 m regelmäßig nicht eingehalten werden kann und dort Passagiere mit individuell als auch regional unterschiedlichem Infektionsrisiko zusammenkommen, lässt sich eine Infektion jedenfalls auf dem Rückreiseweg nicht sicher ausschließen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.07.2020 - 1 S 1792/20 -, juris Rn. 31).

    Dass die Möglichkeit, einen negativen Test vorzulegen (§ 4 Abs. 5 CoronaVO EQT), für ihn unerreichbar sei, macht er zudem nicht geltend (vgl. zur Zumutbarkeit, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.07.2020 - 1 S 1792/20 -, juris Rn. 36).

    Denn insoweit liegt - mit Blick auf die Unklarheiten der Reisewege, die Kumulation einer Vielzahl Reisender mit anderen unbekannten Reisenden und der Unmöglichkeit oder erschwerte Kontaktnachverfolgung im Ausland - ein entsprechendes sachliches Differenzierungskriterium vor (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.07.2020 - 1 S 1792/20 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Beschl. v. 29.10.2020 - 13 MN 396/20 -, juris Rn. 18).

  • VG Freiburg, 28.04.2020 - 4 K 1509/20

    Eilantrag gegen vierzehntägige häusliche Quarantäne nach Einreise aus dem Ausland

    Auszug aus VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20
    Denn das legitime Ziel der Verordnung, eine weitere Verbreitung des Virus durch den Einreisenden zu verhindern, wäre dann erreicht (vgl. allgemein zu Ausnahmen von einem generellen Verbot zur Abwehr einer abstrakten Gefahr, BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 6 C 44.16 -, juris Rn. 34; VG Freiburg, Beschl. v. 28.04.2020 - 4 K 1509/20 -, juris Rn. 20; Beschl. 14.05.2020 - 4 K 1621/20 -, juris Rn. 40).

    Denn die Möglichkeit, dass auch andere Länder (ähnlich wirksame oder sogar strengere) Schutzmaßnahmen ergreifen, denen der Einreisende zuvor ggf. unterlag, hatte der Verordnungsgeber im Blick, so dass sich daraus kein atypischer Fall ergibt (vgl. VG Dresden, Beschl. v. 05.05.2020 - 6 L 294/20 -, juris Rn. 18; VG Freiburg, Beschl. v. 28.04.2020 - 4 K 1509/20 -, juris Rn. 21; Beschl. 14.05.2020 - 4 K 1621/20 -, juris Rn. 41).

    Eine Reduzierung des Streitwerts im Verfahrend des vorläufigen Rechtsschutzes unterbleibt hier wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache (VG Freiburg, Beschl. v. 28.04.2020 - 4 K 1509/20 -, juris Rn. 27, m.w.N.; Beschl. 14.05.2020 - 4 K 1621/20 -, juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 28.09.2020 - 20 NE 20.2142

    Eilrechtsschutz gegen Quarantänemaßnahmen für Einreisende aus ausländischen

    Auszug aus VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20
    Dem Antragsteller zu 1 stehen damit nach der Gesetzeslage Ausnahmen von der Absonderungspflicht zur Verfügung, die er selbst in der Hand hat und die ihm eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Einschränkungen ermöglichen (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 28.09.2020 - 20 NE 20.2142 -, juris Rn. 30, m.w.N.).

    Dass er für Inlandsreisen aus Risikogebieten nicht auch eine Quarantänepflicht begründet hat, vermag einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und damit einen Befreiungsanspruch nicht zu begründen (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 28.09.2020 - 20 NE 20.2142 -, juris Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2014 - 10 S 1748/13

    Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung;

    Auszug aus VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20
    Für eine ausnahmsweise mögliche Durchbrechung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache ist allerdings dann Raum, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG schlechterdings unabweisbar ist; dies setzt hohe Erfolgsaussichten, also eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache oder - mit anderen Worten - einen offensichtlichen Anspruch auf Erteilung einer Befreiung von der Absonderungspflicht voraus (vgl. zum grundsätzlichen Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: BVerfG, Beschl. v. 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04 -, NVwZ-RR 2005, 442; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.01.2014 - 10 S 1748/13 -, juris Rn. 4 f., m.w.N.; Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 123, Rn. 59 ff.; Schoch, in: ders./Schneider/Bier, VwGO, 38. EGL 2020, § 123 Rn. 141 ff., m.w.N).
  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 44.16

    Anwendungsbereich des Luftverkehrsgesetzes im Bereich der Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20
    Denn das legitime Ziel der Verordnung, eine weitere Verbreitung des Virus durch den Einreisenden zu verhindern, wäre dann erreicht (vgl. allgemein zu Ausnahmen von einem generellen Verbot zur Abwehr einer abstrakten Gefahr, BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 6 C 44.16 -, juris Rn. 34; VG Freiburg, Beschl. v. 28.04.2020 - 4 K 1509/20 -, juris Rn. 20; Beschl. 14.05.2020 - 4 K 1621/20 -, juris Rn. 40).
  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen

    Auszug aus VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20
    Für eine ausnahmsweise mögliche Durchbrechung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache ist allerdings dann Raum, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG schlechterdings unabweisbar ist; dies setzt hohe Erfolgsaussichten, also eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache oder - mit anderen Worten - einen offensichtlichen Anspruch auf Erteilung einer Befreiung von der Absonderungspflicht voraus (vgl. zum grundsätzlichen Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: BVerfG, Beschl. v. 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04 -, NVwZ-RR 2005, 442; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.01.2014 - 10 S 1748/13 -, juris Rn. 4 f., m.w.N.; Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 123, Rn. 59 ff.; Schoch, in: ders./Schneider/Bier, VwGO, 38. EGL 2020, § 123 Rn. 141 ff., m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 13 MN 396/20

    Absonderung; Anzeigepflicht; ausländisches; Befreiungsregelung;

    Auszug aus VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20
    Denn insoweit liegt - mit Blick auf die Unklarheiten der Reisewege, die Kumulation einer Vielzahl Reisender mit anderen unbekannten Reisenden und der Unmöglichkeit oder erschwerte Kontaktnachverfolgung im Ausland - ein entsprechendes sachliches Differenzierungskriterium vor (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.07.2020 - 1 S 1792/20 -, juris Rn. 31; Nds. OVG, Beschl. v. 29.10.2020 - 13 MN 396/20 -, juris Rn. 18).
  • VG Dresden, 05.05.2020 - 6 L 294/20

    Dresdener Quarantäne-Anordnung bestätigt - Corona-Virus

    Auszug aus VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20
    Denn die Möglichkeit, dass auch andere Länder (ähnlich wirksame oder sogar strengere) Schutzmaßnahmen ergreifen, denen der Einreisende zuvor ggf. unterlag, hatte der Verordnungsgeber im Blick, so dass sich daraus kein atypischer Fall ergibt (vgl. VG Dresden, Beschl. v. 05.05.2020 - 6 L 294/20 -, juris Rn. 18; VG Freiburg, Beschl. v. 28.04.2020 - 4 K 1509/20 -, juris Rn. 21; Beschl. 14.05.2020 - 4 K 1621/20 -, juris Rn. 41).
  • BVerwG, 28.01.1991 - 1 B 95.90

    Wert des Streitgegenstandes - Befristung der Wirkung der Ausweisung - Eheführung

    Auszug aus VG Freiburg, 04.11.2020 - 4 K 3452/20
    Auch eine Verdreifachung des Streitwerts nach § 39 Abs. 1 GKG kommt nicht in Betracht, da die Antragsteller dasselbe Rechtsschutzziel verfolgen und es sich um einen wirtschaftlich identischen Streitgegenstand handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.01.1991 - 1 B 95.90 -, juris Rn. 12).
  • VG Stuttgart, 27.10.2020 - 16 K 5196/20

    Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Infektionsgefahr auf

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 1 S 3461/20

    Befreiung von der Quarantänepflicht während der Corona-Pandemie

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 4. November 2020 - 4 K 3452/20 - wird zurückgewiesen.
  • VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 9 E 20.2545

    Befreiung von der häuslichen Quarantänepflicht nach Einreise aus dem Ausland

    Zudem würde es Sinn und Zweck der Verordnung in ihr Gegenteil verkehren, wenn Einreisende aus Ländern mit strengen Maßnahmen am ehesten eine Befreiung beanspruchen könnten; denn üblicherweise haben gerade Länder mit einem hohen Infektionsgeschehen besonders weitreichende Maßnahmen erlassen (VG Freiburg, B.v. 4.11.2020 - 4 K 3452/20 - juris Rn. 16).
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